Quelle: Tele M1
«Der traurige Vorfall hinterlässt eine grosse Lücke und macht uns sprachlos.» Das schreibt die Hornussergesellschaft Recherswil-Kriegstetten auf ihrer Homepage. Ein Vereinsmitglied, welches am Sonntagnachmittag als Schiedsrichter im Einsatz stand, wurde dabei von einem Nouss am Kopf getroffen. Ein Ambulanzteam brachte den Mann ins Spital. Dort starb er am Montag nach einer Notoperation an seinen schweren Verletzungen.
Familie wünscht Massnahmen
Die Hornussergesellschaft Recherswil-Kriegstetten hat sich am Mittwoch von ihrem langjährigen Vereinsmitglied verabschiedet. «Was niemand für möglich gehalten hatte, ist nun geschehen», schreiben sie in der Mitteilung auf der Webseite. Dort steht auch, dass es für die Familie des Verstorbenen wichtig sei, dass die Hornusser nun die richtigen Schlüsse aus diesem Ereignis ziehen würden. «Mit den nötigen Massnahmen sollen solche Vorfälle in Zukunft verhindert werden.»
Auch beim Eidgenössischen Hornusserverband (EHV) ist man «betroffen, schockiert und sprachlos». So wird die Pressechefin Sandra Widmer bei «20 Minuten» zitiert. Sie selbst habe in 20 Jahren als Schiedsrichterin noch nie eine schwerwiegende Verletzung erlebt, sagt sie weiter. Meist gäbe es nach Treffern durch den «Nouss» glücklicherweise nur blaue Flecken. Eine Untersuchung des Inselspitals Bern ergab 2016, dass es in 14 Jahren zu 27 Unfällen beim Hornussen gekommen ist. 23 mal wurde eine Operation notwendig, unter anderem wegen gebrochenem Kiefer, Wangenknochen oder Nasen.
Helmpflicht nur für die Jüngeren
Eine generelle Helmpflicht gibt es beim Hornussen nicht. Nur Spielerinnen und Schiedsrichter, die jünger sind als Jahrgang 1984, müssen einen Helm anziehen. Bei allen Älteren ist es freiwillig. Nach dem Unglück vom Sonntag wird der EHV die Diskussion über eine allgemeine Helmpflicht neu lancieren. Das schreibt der Verband in einer Mitteilung am Freitag. Gleichzeitig appelliert er an die Eigenverantwortung der Schiedsrichter und Spieler. Falls es eine Änderung geben sollte, so müsste diese an der Delegiertenversammlung im Februar 2024 beschlossen werden und könnte frühestens im Jahr 2025 in Kraft treten.