Der Anfang dieser Geschichte ist harmlos und alltäglich: Ein Mann hatte sich im Januar zwei Lose von Swisslos gekauft - und er hatte Glück: Rund 1000 Franken war der Gewinn.
In einem Kiosk im Solothurner Bezirk Thal-Gäu wollte er das Geld beziehen. Doch er hatte nicht mit der listigen Kioskverkäuferin gerechnet. Sie flunkerte ihm vor, er habe lediglich einen Replay-Gewinn zu gute, mit dem man zum bereits geleisteten Spieleinsatz nochmals spielen kann.
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Sie verschwieg ihm jedoch, dass er über 1000 Franken gewonnen hatte. Das Geld wollte sie lieber selbst in die Tasche stecken. Sie fügte deshalb auf dem Rückforderungsbeleg ihre eigenen Kontodaten ein und versuchte so, das Geld des Lottogewinners zu ergaunern.
Der Mann hat den Betrug zum Glück rechtzeitig bemerkt und bei Swisslos interveniert, noch bevor das Geld in die falschen Hände geriet.
Eine Masche?
Die Verkäuferin, eine 45-Jährige aus Südamerika, wurde nun per Strafbefehl von der Solothurner Staatsanwaltschaft wegen versuchtem Betrug verurteilt. Statt um 1000 Franken reicher zu sein, muss sie nun 400 Franken Verfahrenskosten zahlen und wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 200 Franken verurteilt.
Diese Geldstrafe wurde bedingt ausgesprochen. Wenn sie in den nächsten zwei Jahren auf die Idee käme, diese Masche zu wiederholen, müsste sie das Geld bezahlen.
Ob die Verkäuferin schon andere Kunden so aufs Kreuz gelegt hat, vielleicht erfolgreich? Das geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Als Loskäufer ist man sicher gut beraten, den Gewinn jeweils gut zu kontrollieren.