Mittelland
Solothurn / Grenchen

Kanton Solothurn: Kioskverkäuferin will Lottogewinn selbst einsacken

Versuchter Betrug

Kioskverkäuferin wollte Lottogewinn selbst einsacken – verurteilt

· Online seit 20.09.2024, 06:22 Uhr
Ein Glückspilz gewann im Lotto 1000 Franken. Die Kioskverkäuferin in einer grösseren Ortschaft in der Region Thal-Gäu, bei der er den Gewinn einlösen wollte, hatte allerdings andere Pläne und wollte das Geld selbst einsacken. Das endete für sie mit einer Anzeige und einem Strafbefehl.
Anzeige

Der Anfang dieser Geschichte ist harmlos und alltäglich: Ein Mann hatte sich im Januar zwei Lose von Swisslos gekauft - und er hatte Glück: Rund 1000 Franken war der Gewinn.

In einem Kiosk im Solothurner Bezirk Thal-Gäu wollte er das Geld beziehen. Doch er hatte nicht mit der listigen Kioskverkäuferin gerechnet. Sie flunkerte ihm vor, er habe lediglich einen Replay-Gewinn zu gute, mit dem man zum bereits geleisteten Spieleinsatz nochmals spielen kann.

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

Sie verschwieg ihm jedoch, dass er über 1000 Franken gewonnen hatte. Das Geld wollte sie lieber selbst in die Tasche stecken. Sie fügte deshalb auf dem Rückforderungsbeleg ihre eigenen Kontodaten ein und versuchte so, das Geld des Lottogewinners zu ergaunern.

Der Mann hat den Betrug zum Glück rechtzeitig bemerkt und bei Swisslos interveniert, noch bevor das Geld in die falschen Hände geriet.

Eine Masche?

Die Verkäuferin, eine 45-Jährige aus Südamerika, wurde nun per Strafbefehl von der  Solothurner Staatsanwaltschaft wegen versuchtem Betrug verurteilt. Statt um 1000 Franken reicher zu sein, muss sie nun 400 Franken Verfahrenskosten zahlen und wurde zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 200 Franken verurteilt.

Diese Geldstrafe wurde bedingt ausgesprochen. Wenn sie in den nächsten zwei Jahren auf die Idee käme, diese Masche zu wiederholen, müsste sie das Geld bezahlen.

Ob die Verkäuferin schon andere Kunden so aufs Kreuz gelegt hat, vielleicht erfolgreich? Das geht aus dem Strafbefehl nicht hervor. Als Loskäufer ist man sicher gut beraten, den Gewinn jeweils gut zu kontrollieren. 

News aus dem Mittelland direkt auf Whatsapp!
veröffentlicht: 20. September 2024 06:22
aktualisiert: 20. September 2024 06:22
Quelle: 32Today

Anzeige
Anzeige
32today@chmedia.ch