Quelle: Tele M1
Der Fall könnte auch im Fernsehen bei «Die dümmsten Verbrecher der Welt» laufen. Bewaffnet mit einer schwarz angemalten Wasserpistole und Kabelbindern hat der Täter bei der Bankiersfamilie in Obergerlafingen geläutet und danach die Frau des Bankers bedroht. Sein Ziel: Die Frau und die Tochter zu fesseln und danach den Ehemann und Vater zu erpressen. 200'000 Franken sollte dieser dem heute 57-jährigen Gauner aushändigen, nachdem er zusammen mit der Familie mit dem Auto zur Bank gefahren wäre.
Wasserpistole und Yoga-Rolle
Doch wie angetönt, ging die Sache gründlich in die Hose, oder besser gesagt in die Kniescheibe. Der Erpresser hatte nämlich nicht mit dem 17-jährigen Sohn gerechnet, der nach dem Hilfeschrei der Mutter die Treppe herunterkam und dem Täter eine gehörige Abreibung verpasste.
Gemeinsam konnten die beiden den Täter überwältigen und auf einer Bank festhalten. Die Mutter drohte dem Eindringling damit, ihm mit der hölzernen Yoga-Rolle die Kniescheibe einzuschlagen. Zusammen warteten sie so auf die Polizei.
Bereits zuvor Bank- und Postfilialen überfallen
Die Staatsanwaltschaft hält am Obergericht fest, dass die Tat (man kann es fast nicht glauben) minutiös vorbereitet wurde. Hinzu kommt, dass der Täter bereits vor über 20 Jahren sechs Bank- und Postfilialen im Kanton Solothurn und Aargau überfallen hatte. Rund 200'000 Franken hatte er so erbeutet und dafür sechs Jahre Zuchthaus kassiert. 2022 wurde er dann in Obergerlafingen rückfällig.
Höhere Strafe als gefordert
Vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt wurde der Mann bereits zu vier Jahren Gefängnis verurteilt, zog das Urteil jedoch weiter. Die Staatsanwaltschaft forderte vor dem Obergericht nun gar fünf Jahre Gefängnis. Ein derartiges Eindringen in die Privatsphäre sei schwerwiegend und könne zu Traumatisierungen bei den Opfern führen – jedes Mal, wenn es an der Tür klingelt, kommen die Bilder wieder hoch, so die Argumentation. Die Verteidigung forderte hingegen sechs Monate bedingt; der Mann habe seine Tat noch vor Ort bereut.
Das Obergericht sieht das jedoch anders. Es geht sogar noch weiter als die Staatsanwaltschaft und verurteilt den 57-Jährigen zu 6 Jahren und 4 Monaten Gefängnis wegen versuchter Geiselnahme, versuchter Erpressung und Verstoss gegen das Waffengesetz. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
(red.)
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