Mittelland

Aargauer (59) ignoriert Krankheit seiner Hunde – 2 Tiere eingeschläfert

Tierquälerei

Aargauer ignoriert Krankheiten seiner Hunde, bis sie sterben müssen

· Online seit 27.08.2024, 04:30 Uhr
Ein damals 59-jähriger Aargauer hielt Hunde mit allerlei Krankheiten. Jedoch unterliess er es lange Zeit, mit ihnen zum Tierarzt zu gehen. Dadurch verursachte der Mann für die Hunde ein unnötiges Leiden. Das kommt ihn jetzt teuer zu stehen.
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«Der Hund ist des Menschen bester Freund», lautet ein uraltes Zitat. Im Idealfall widerspiegelt das die Beziehung zwischen Vierbeiner und Herrchen oder Frauchen. So ziemlich das Gegenteil davon mussten die beiden Hunde «Manny» und «Diego» aus dem Zurzibiet erleben.

Deren damals 59-jähriger Besitzer unterliess es nämlich wissentlich den beiden Tieren eine angemessene medizinische Versorgung zukommen zu lassen. Das geht aus einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft hervor. Dort heisst es zudem, dass der Beschuldigte Manny nicht zu einem Tierarzt brachte, obwohl dieser Anfangs des letzten Jahres an einem Hodentumor und Durchfall litt. Zudem zeigte er Anzeichen von vermehrtem Urinieren und Trinken, als es der Norm entspricht. Hinzu kam, dass Manny stark abgemagert war. Aufgrund seines schlechten gesundheitlichen Zustandes musste das Tier eingeschläfert werden.

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Demselben Schicksal konnte auch Diego nicht entgehen. Dieser litt nebst Unterernährung an einem Lungenödem und Schwellungen im Bereich der Schilddrüse. Daraus resultierte, dass der Hund Atemnot hatte und sich seine Schleimhäute aufgrund des Sauerstoffmangels im Blut bläulich färbten. Wie sein Gefährte musst auch er eingeschläfert werden.

Unnötige Schmerzen verursacht

Wie es weiter im Strafbefehl heisst, wurden die Hunde über einen längeren Zeitraum unnötigen Schmerzen und Leiden ausgesetzt. Das, weil der Besitzer, obwohl er um den gesundheitlichen Zustand seiner Haustiere Bescheid wusste, keine Anstalt machte, die beiden früher zum Tierarzt zu bringen. Damit machte sich der heute 61-Jährige der mehrfachen Tierquälerei schuldig.

Jetzt wird er zur Kasse gebeten

Der Beschuldigte wird nun zu einer bedingt aufgeschobenen Probezeit von zwei Jahren zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 110 Franken verurteilt. Dazu muss er eine Busse von 1320 Franken zahlen. Sollte er dieser nicht nachkommen, tritt eine Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Tagen in Kraft. Obendrauf kommen die Strafbefehlsgebühr sowie die Polizeikosten in Höhe von 940 Franken.

veröffentlicht: 27. August 2024 04:30
aktualisiert: 27. August 2024 04:30
Quelle: ArgoviaToday

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