Laut einem Bericht des «Kassensturz» von SRF verrechnet der Berner Regierungsrat Philippe Müller auch Kleinstbeträge als Spesen – zusätzlich zur jährlichen Spesenpauschale von 8000 Franken. So habe der Sicherheitsdirektor den Kauf einer Banane und eines Brötchens sowie den Kauf eines Laugenbretzels mit Butter als Spesen angegeben, berichtet SRF.
Auch Essen mit Gästen aus Wirtschaft und Politik tauchen laut dem Bericht auf den Spesenabrechnungen der Regierungsräte auf – insbesondere auf jenen des Berner Sicherheitsdirektors Philippe Müller (FDP), des Gesundheitsdirektors Pierre Alain Schnegg (SVP) und des Wirtschaftsdirektors Christoph Ammann (SP). Dabei werde auch ab und zu bereits beim Mittagessen Wein getrunken.
Zusätzlich zur Spesenpauschale hätten die drei Regierungsräte so mehrere Tausend Franken in Rechnung gestellt. Die Regierungsrätinnen des Kantons Bern hingegen hätten jeweils nur wenige Hundert Franken verrechnet.
Tiefe Spesenpauschale
Dass sich Regierungsräte, um Beziehungen zu pflegen, mit Personen aus Politik und Wirtschaft zum Mittagessen treffen, gehöre zu ihrem Job, ordnet ein Experte gegenüber SRF ein. Die Treffen müssten im Interesse des Kantons Bern sein.
Zudem ist die Spesenpauschale für die Mitglieder der Berner Kantonsregierung mit 8000 Franken pro Jahr eher tief im Vergleich zu anderen Kantonen. Im Kanton Genf beispielsweise beträgt die jährliche Spesenpauschale 34'000 Franken – im Kanton Zürich gut 12'700 Franken. Das zeigt eine Umfrage von SRF. Hingegen könnten in anderen Kantonen keine Klein- und Kleinstauslagen einzeln als Spesen angegeben werden.
Die Regierungsrätinnen und Regierungsräte nahmen gegenüber SRF keine Stellung zu den Spesenbelegen. Gemäss des Kommunikationsbeauftragten der Berner Kantonsregierung, Reto Wüthrich, seien diese Auslagen aber rechtens.
Einsicht nach Beschwerde
SRF verlangte 2023 Einsicht in die Spesenabrechnungen der Berner Kantonsregierung. Der Kanton wollte «Kassensturz» die Spesenquittungen und Abrechnungen der Berner Regierungsräte erst nicht aushändigen.
Nachdem «Kassensturz» Beschwerde gegen den Entscheid eingelegt hat, rückte der Kanton Bern die Dokumente heraus – ehe das Berner Verwaltungsgericht einen Entscheid gefällt hat.
(sst)
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