Alle Kantone in der Schweiz sind verpflichtet, Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende zur Verfügung zu stellen. Während die meisten Kantone dieser Pflicht bereits nachgekommen sind, tut sich der Kanton Solothurn schwer. Bis jetzt.
Härkingen und Biberist
Das Solothurner Bau- und Justizdepartement hat entsprechende Standortabklärungen vorgenommen, zwei Standorte erweisen sich als sehr geeignet:
- Der ehemalige kantonale Werkhof am Chesslerweg in Härkingen
- Das Gebiet Tscharandimatt an der Bürenstrasse in Biberist
In Härkingen soll ein Standplatz mit etwa zehn Stellplätzen erstellt werden, der dem stationären Aufenthalt insbesondere über die Wintermonate dient. In Biberist handelt es sich um einen kombinierten Stand- und Durchgangsplatz mit zehn bis fünfzehn Stellplätzen. Letzterer ist vorwiegend auf den kurzfristigen Aufenthalt von wenigen Wochen während der sommerlichen Reisetätigkeit ausgerichtet.
Kanton lädt Bevölkerung zu Infoabenden ein
Die weiteren Arbeiten erfolgen unter Einbezug der entsprechenden Gemeinden und werden von einer fachlich breit abgestützten kantonalen Arbeitsgruppe begleitet, die der Regierungsrat bereits im August 2023 eingesetzt hatte. Der Kanton lädt die Bevölkerung von Härkingen und Biberist zu Informationsveranstaltungen ein:
- Biberist: 11. November 2024, 19 Uhr, Alte Turnhalle, Bernstrasse 7
- Härkingen: 13. November 2024, 19 Uhr, Fröschensaal, Fröschengasse 10
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