Mittelland
Kanton Solothurn

Mutmasslicher Brandstifter aus dem Wasseramt muss weiter Alkoholtests machen

Bundesgerichtsurteil

Mutmasslicher Brandstifter aus dem Wasseramt muss weiter Alkoholtests machen

28.04.2023, 16:50 Uhr
· Online seit 28.04.2023, 16:45 Uhr
Der mutmassliche Mehrfach-Brandstifter aus dem Wasseramt lebt bis zum Prozessbeginn in der Region auf freiem Fuss. Er wird aber mittels GPS überwacht. Zudem darf er keinen Alkohol trinken und er wird regelmässig getestet. Dagegen hat er sich nun vor Bundesgericht gewehrt.
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Es ist nicht bekannt, welchen Einfluss der Alkohol hatte, als der mutmassliche Wasserämter Brandstifter 2022 ein Duzend Brände legte und in der Region für Angst und Schrecken sorgte. Ein Gutachter hatte nach der Verhaftung beim Mann aber einen «schädlichen Alkoholmissbrauch» diagnostiziert, schreibt die Solothurner Zeitung.

Deshalb muss der Mann abstinent leben, solange er unter Auflagen und mit GPS-Überwachung in Freiheit lebt. Die Polizei darf deshalb zwei bis fünf Mal pro Monat Atemalkoholtests durchführen. Einmal pro Quartal muss der Mann zusätzlich eine Haarprobe abgeben. Gegen diese hat sich der Mann nun beim Bundesgericht gewehrt. Diese Haartests seien zu teuer und zu wenig sinnvoll, hat der Mann argumentiert.

Bundesgericht sieht Rückfallgefahr

Das Bundesgericht stellt in seinem Urteil fest, dass die Rückfallgefahr beim Mann höher sei, wenn er Alkohol trinke. Deshalb haben die Richter in Lausanne entschieden, dass die bisher verfügten Auflagen zum Alkoholkonsum gerechtfertigt sind.

Nicht einverstanden ist der Mann auch mit der Art und Weise, wie die Polizei die Kontrollen durchgeführt hat. Sie sei bei ihm zu Hause erschienen, ohne sich telefonisch anzumelden. Dazu beschwerte sich der Mann laut dem Urteil des Bundesgerichts, dass die Polizei eine Kontrolle an seinem Arbeitsplatz durführen wollte. Er konnte dann aber offenbar aushandeln, dass die Kontrolle in der Nähe des Arbeitsortes geschah.

Kontrollen so diskret wie möglich

Aus dem Entscheid des Bundesgerichts wird auch klar, dass die Staatsanwaltschaft dem Mann offenbar versichert habe, die Polizei sei angehalten worden, die Kontrollen so diskret wie möglich umzusetzen. In der Regel sei es so, dass die Polizei den Mann kontaktiere und ihn für die Alkoholprobe auf den Polizeiposten bestelle. So sollten unangenehme Folgen für den Mann möglichst vermieden werden.

(SZ/ma)

veröffentlicht: 28. April 2023 16:45
aktualisiert: 28. April 2023 16:50
Quelle: 32Today

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