Mittelland
Kanton Solothurn

Solothurn: Kommt es bei der Sanierung der Baselstrasse zu einer Volksabstimmung?

Bipperlisi-Doppelspurausbau

Baselstrasse-Sanierung in Solothurn: Kommt es zur Volksabstimmung?

13.05.2024, 07:57 Uhr
· Online seit 10.05.2024, 09:49 Uhr
Bei der geplanten Sanierung der Baselstrasse in Solothurn kommt es überraschend zu einer Beschwerde vor Bundesgericht. Diese stützt sich darauf, dass der Verpflichtungskredit zur Abstimmung hätte kommen müssen. Die Begründung: Es handle sich dabei um ein Schienenprojekt und nicht um ein Strassenprojekt.
Anzeige

Die Baselstrasse in Solothurn soll saniert und umgebaut werden. Am 27. März 2024 stimmte der Solothurner Kantonsrat mit 80 zu 10 Stimmen einem Verpflichtungskredit in der Höhe von 20,2 Millionen Franken zu. Beim Bundesgericht wurde nun gegen diesen Beschluss eine Stimmrechtsbeschwerde erhoben.

Wäre ein obligatorisches Referendum nötig gewesen?

Die Beschwerde richte sich gegen den Kreditbeschluss für die Sanierung der Baselstrasse, wie der Kanton Solothurn mitteilt. Der Verpflichtungskredit hätte dem obligatorischen Referendum unterstellt werden müssen, so die Begründung der Beschwerdeführerin. Dabei handelt es sich um die Solothurner SVP-Gemeinderätin Marianne Margaretha Wyss, wie die Solothurner Zeitung weiss. Vertreten wird sie durch Anwalt und SVP-Nationalrat Rémy Wyssmann.

SVP-Duo will Volksabstimmung

Beim Sanierungsprojekt handle es sich nicht um ein Strassen-, sondern um ein Schienenprojekt, so die Begründung der Beschwerde. Bei diesem gelte eine Referendumsschwelle von 5 Millionen Franken. Für Strassenprojekte hingegen liegt die Grenze bei 25 Millionen Franken. «Wer zahlt, soll bestimmen können, was mit dem Geld passiert, und das sind wir Steuerzahler im Kanton Solothurn. Darum muss dieser Kredit vors Volk», sagt Marianne Wyss gegenüber der Zeitung. Über die Beschwerde entscheidet nun das Bundesgericht.

Verzögert sich die Sanierung nun wegen der Einsprache?

Die Gesamtkosten des Projekts betragen 85,2 Millionen Franken. Finanziert wird das Ganze durch die Bauherrschaft – bestehend aus dem Kanton Solothurn, der Stadt Solothurn, der Gemeinde Feldbrunnen-St. Niklaus, der Aare Seeland mobil AG und verschiedenen Werkeigentümern – sowie den Bund. Zurzeit befindet sich das Plangenehmigungsdossier beim Bundesamt für Verkehr in der Vorprüfung.

Weitere Einsprachen erwartet

Aktuell ist von einem Start der Bauarbeiten frühestens ab 2027 auszugehen. Ob die erhobene Beschwerde zu einer Verzögerung des Baustarts führen wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht abschätzen. Kantonsingenieur Roger Schibler macht diese Beschwerde zurzeit noch keine Bauchschmerzen. «Wir sind bei diesem Projekt noch nicht auf dem zeitkritischen Weg», sagt er gegenüber 32Today. Er rechne allerdings mit weiteren Beschwerden, wenn das Projekt öffentlich aufliegt. Diese könnten dann eher zu Zeitverzögerungen führen, so Schibler.

(mgt/avdl)

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

veröffentlicht: 10. Mai 2024 09:49
aktualisiert: 13. Mai 2024 07:57
Quelle: 32Today

Anzeige
Anzeige
32today@chmedia.ch