Mittelland
Oberaargau

Kuhglocken-Lärm in Aarwangen: Dieses Reglement solls richten

Nach grossem «Gstürm»

So will Aarwangen das Kuhglockengeläut regeln

06.06.2024, 17:22 Uhr
· Online seit 06.06.2024, 14:31 Uhr
Das «Gstürm» um den Kuhglocken-Lärm in Aarwangen sorgte schweizweit für Aufsehen. Eine Initiative forderte Regeln, wie das Glockengeläut als Tradition in der Gemeinde erhalten werden kann. Das Reglement liegt nun vor und kommt zur Abstimmung. Das steht drin.
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Das Reglement zum Glockengeläut in Aarwangen ist mehrere Seiten lang und enthält ziemlich viele Formulierungen mit «sollen» – es ist also eher eine Art Grundhaltung der Gemeinde zum Thema als ein rechtlich bindender Text. Es zeigt vor allem schön auf, welche rechtlichen Grenzen Gemeinden haben, wenn es darum geht, Anliegen aus der Wohnbevölkerung umzusetzen. Wir haben die wichtigsten Punkte daraus zusammengefasst.

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Das will Aarwangen tun

  • Das Glockengeläut (von Tieren und Kirche) ist in Aarwangen Brauchtum, es besteht ein öffentliches Interesse daran. Wo ein rechtlicher Spielraum besteht, soll dieser zugunsten der Tradition genutzt werden.
  • Die Gemeinde erstellt und verteilt ein Informationsblatt für Betroffene, Neuzuzügerinnen, Bauherrschaften von Neubauten und deren künftige Mieter. 
  • Die Gemeinde schafft eine Anlaufstelle für Glockenlärm-Betroffene. Diese soll beraten und bei Konflikten vermitteln, so dass rechtliche Schritte möglichst verhindert werden.

Hier sind der Gemeinde die Hände gebunden

  • Lärmklagen können auch künftig nicht gänzlich vermieden werden und sind rechtlich zulässig. Der Lärmschutz ist im Bundesrecht und im kantonalen Recht geregelt und steht über den Bestimmungen der Gemeinde. 
  • Die Gemeinde kann weder eigene Lärmgrenzwerte einführen noch die Art und Weise der Messung bestimmen – das ist Sache der Berner Kantonspolizei.
  • Bei einer berechtigten Lärmklage muss die Gemeinde gemäss Bundesgesetz weiterhin primär gegen die Ursache des Lärms (also gegen das Glockengeläut) vorgehen und darf nicht primär Lärmschutzfenster/Schallwände verordnen.

Kuhglockenfreunde geben sich damit zufrieden

Das Reglement kommt am Montag, 17. Juni 2024 an der Gemeindeversammlung in Aarwangen zur Abstimmung und dürfte wohl angenommen werden. Das Initiativkomitee der Kuhglocken-Befürworter war an der Ausarbeitung beteiligt und empfiehlt das Reglement zur Annahme. «Das erarbeitete Reglement stellt aus Sicht des Initiativkomitees eine Darstellung des Machbaren im Rahmen der übergeordneten Gesetzesbestimmungen dar», so die offizielle Stellungnahme.

Kritisch sieht das Komitee jedoch die Idee der Gemeinde, das Glocken-Reglement später in ein allgemeines Ortspolizeireglement zu integrieren. Dadurch entstehe «die Gefahr, den Willen der Aarwangerinnen und Aarwanger abzuschwächen».

Du hast das Kuhglocken-«Gstürm» in Aarwangen verpasst? Mit diesem Videobeitrag von Tele M1 weisst du Bescheid:

Quelle: Tele M1

veröffentlicht: 6. Juni 2024 14:31
aktualisiert: 6. Juni 2024 17:22
Quelle: 32Today

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32today@chmedia.ch