Zum Glück war die Polizei am 7. April zufällig auf Patrouille im Oltner Industriequartier. Mitten in der Nacht bemerkten die Beamten, dass bei einem Wohnwagen im Camping Hasli ein Brand ausgebrochen war. Sofort wurde die Feuerwehr alarmiert, der Brand weitete sich aber aus und beschädigte die angrenzenden Mobilehomes. Mehrere Bewohnende wurden evakuiert und zur Kontrolle ins Spital gebracht.
Bisher ging man von einem technischen Defekt aus. Nun zeigt aber ein Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft, dass die Brandursache eine andere war. Eine unachtsam weggeworfene Zigarette verursachte das Feuer, bei dem nur durch Glück niemand verletzt wurde. Folgendes hat sich demnach in der besagten Nacht zugetragen.
Zigarettenstummel auf altes Sofa geworfen
Als einer der Bewohner auf dem Nachhauseweg von der Bushaltestelle eine Zigarette rauchte, entsorge er diese nicht, sondern schnippte sie vor dem Eingang zu seinem Wohnwagen auf Sofateile, die im Vorbau gelagert waren. Danach ass er noch etwas und legte sich schlafen.
Der Zigarettenstummel jedoch entwickelte sich in der Folge zu einem Glimmbrand, der kurz vor Mitternacht zu einem Brand mit 50-70 Zentimeter hohen Flammen anwuchs. Als die Polizei den Brand auf ihrer Patrouille bemerkte, weckte sie den schlafenden Bewohner, alarmierte die Feuerwehr und evakuierte die Bewohnenden aus den angrenzenden Mobilehomes.
Jacky hat alles verloren
Das Feuer beschädigte insgesamt vier Mobilehomes, der entstandene Schaden beläuft sich auf 82'000 Franken. Eine der betroffenen Anwohnenden war Jacky, die durch das Feuer alles verloren hat und in der Folge ein Crowdfunding für eine neue Bleibe gestartet hat. Tele M1 hat über ihr Schicksal berichtet – damals ging die Polizei noch von einem technischen Defekt als Brandursache aus.
Quelle: Tele M1
42-jähriger Mann verurteilt
Heute zeichnet die Staatsanwaltschaft ein anderes Bild. Der beschuldigte Bewohner wird per Strafbefehl wegen «fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst» verurteilt. Er kassiert eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken, also insgesamt 900 Franken, dazu kommen Verfahrenskosten von 1'475 Franken. Der 42-jährige Mann habe mit dem Wegschnippen eines noch glimmenden Zigarettenstummels in einer Umgebung mit brennbaren Materialien die Sorgfaltspflicht verletzt, so die Begründung.