Mittelland
Olten / Zofingen

Bundesgericht: Oltner Paar verliert WLAN-Klage und zahlt 55'000 Franken

Elektro-Sensibilität

WLAN-Streit in Olten kostet Paar 55'000 Franken

· Online seit 22.04.2024, 14:32 Uhr
Ein elektrosensibles Paar aus der Region Olten fühlte sich durch die WLAN Strahlung des Nachbarn gestört und zog dagegen bis vor Bundesgericht. Gebracht hat es – ausser einen hohen Rechnung für die Klagenden – nichts.
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Das WLAN-Signal des Nachbarn war für das Paar aus dem Kanton Solothurn seit vielen Jahren ein grosses Ärgernis, gegen das sich die beiden konsequent zur Wehr setzten. Der Streit beschäftigte Anwälte und Richterinnen in den verschiedensten Instanzen. Zuletzt scheiterten die Kläger mit ihrem Anliegen auch vor Bundesgericht, wie das Oltner Tagblatt schreibt.

Ausser Spesen nichts gewesen

Das Paar bleibt nun auf einer saftigen Rechnung sitzen. Es muss sämtliche bisher aufgelaufenen Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen. Der gesamte Betrag aus Gerichtskosten, Parteienentschädigungen für den Nachbarn und Gebühren liegt bei knapp 55'000 Franken. Dazu kommen noch die Kosten für den eigenen Anwalt.

Das Paar aus der Region Olten startete seinen juristischen Feldzug gegen den Nachbarn schon 2016. Die beiden bezeichneten sich als elektrosensibel und fühlten sich durch das nachbarschaftliche WLAN gestört und gesundheitlich beeinträchtigt.

Bundesgericht stützt das Solothurner Obergericht

Bereits zum dritten Mal musste sich das Bundesgericht mit dem Fall beschäftigen und dieses stützte in seinem Entscheid das Urteil des Solothurner Obergerichts vom Januar 2024.  Dieses ist damals nicht auf die Beschwerde des Paares eingetreten, weil der Nachbar in der Zwischenzeit gar nicht mehr Nachbar war. Er hatte sein Haus verkauft und war ausgezogen. Die Kläger hätten deshalb «kein schutzwürdiges Interesse an einer Überprüfung des angefochtenen Urteils» mehr gehabt.

Auch die Einwände des Paares, dass der Nachbar genau diesen Prozessausgang durch den Hausverkauf provoziert habe, damit er sich nicht an den Gerichtskosten beteiligen müsse, liessen die Richter nicht gelten. Die Kosten für den Prozess seien wie üblich von der unterlegenen Partei zu bezahlen. Ein Sonderfall liege nicht vor.

Seine Elektrosensibilität hatte sich das Paar ärztlich attestieren lassen. Auch damit konnten sie die Richter nicht überzeugen. «Der Betrieb von WLAN-Netzen in privaten Haushalten ist üblich und die Emissionen beim Beschwerdegegner lagen weit unterhalb der relevanten Grenzwerte», schreibt das Bundesgericht.

Router zügeln und WLAN nachts ausschalten

Das Paar hatte vom Nachbarn gefordert, dass er sie Signal seines WLANs reduziere, den Router vom Büro ins Wohnzimmer verlege und das Netz in der Nacht von 22 bis 7 Uhr abschalte. Mit diesen Forderungen ist das Paar aber schon vor Obergericht gescheitert.

Dieses schrieb, dass es keinen Beweis für gesundheitsschädigende, elektromagnetische Felder gebe. Ausserdem fehle es an einem stringenten Beweis für die behauptete Elektrosensibilität des klagenden Paares.

(OT / ma)

veröffentlicht: 22. April 2024 14:32
aktualisiert: 22. April 2024 14:32
Quelle: 32Today

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