Mittelland
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Nach Fischsterben wegen Gülle in der Dünnern: Landwirt aus Welschenrohr verurteilt

Welschenrohr

Nach Fischsterben wegen Gülle in der Dünnern: Landwirt verurteilt

· Online seit 27.08.2024, 04:30 Uhr
Im März starben am Oberlauf der Dünnern bei Welschenrohr zahlreiche Fische. Grund war ein Bauer, der unvorsichtig mit Gülle umgegangen ist. Nun wurde er per Strafbefehl verurteilt.
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Statt als idyllisches Bächlein kamen der «Chaltbach» und die «junge Dünnern» in Welschenrohr im Solothurner Thal im März als stinkende Brühe daher. Grund war ein Unfall beim Umpumpen von Gülle.

Quelle: Tele M1

Der verantwortliche Bauer wurde angezeigt wegen Verstössen gegen das Gewässerschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn wirft ihm vor, dass er beim Umpumpen von Jauche einen undichten Schlauch benutzte. Während fünf Minuten trat unkontrolliert Gülle aus. Dadurch habe er eine massive Gewässerverschmutzung verursacht.

Über 1000 Fische verendeten

Der Welschenrohrer Landwirt habe sich pflichtwidrig verhalten: Er hätte den Schlauch vorgängig kontrollieren und ersetzen müssen. Über die Risiken einer Verschmutzung des Gewässers sei er im Bild gewesen. Hätte er korrekt gehandelt und Vorsichtsmassnahmen getroffen, wäre die Verschmutzung vermeidbar gewesen, steht im Strafbefehl.

Durch die Gülle seien zahlreiche Fische vergiftet worden. Auf einer Strecke von 1700 Metern seien alle Tiere verendet, vermutlich waren es über 1000. Das gilt strafrechtlich als „fahrlässige Tierquälerei“.

Kein Auspumpen des verschmutzten Bachs

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Landwirt ausserdem vor, er habe das Missgeschick nicht sofort der Gewässerschutzpolizei gemeldet. Ausserdem hätte er den verschmutzten Bach rasch auspumpen können, um den Schaden für Natur und Tierwelt zu minimieren, was er aber unterliess.

Erst als die Behörden auf Platz kamen, die von Passanten informiert worden waren, schritt der Landwirt zur Tat und versuchte zu retten, was nicht mehr zu retten war.

Bedingte Geldstrafe und Rechnung von 700 Franken

Diese Verfehlungen werden nun sanktioniert. Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, die er nur bezahlen muss, wenn er sich in den nächsten zwei Jahren wieder etwas zuschulden kommen lässt. Zahlen muss er die Busse von 150 Franken sowie die Verfahrenskosten von 550 Franken.

Der Strafbefehl wurde nicht angefochten, deshalb ist er rechtskräftig.

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veröffentlicht: 27. August 2024 04:30
aktualisiert: 27. August 2024 04:30
Quelle: 32Today

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32today@chmedia.ch