Mittelland
Olten / Zofingen

Therapie: Pädophiler aus dem Niederamt muss nicht ins Gefängnis

Ambulante Therapie

Resozialisierung: Pädophiler Mehrfachstraftäter muss nicht ins Gefängnis

12.06.2024, 12:42 Uhr
· Online seit 12.06.2024, 12:40 Uhr
Ein 55-jähriger Mann hat mehrere Kinder über Jahre sexuell missbraucht. Um seine Therapie nicht zu gefährden, muss er seine Gefängnisstrafe jedoch nicht absitzen. Das hat das Solothurner Obergericht entschieden.
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Ein Mann aus dem Solothurner Niederamt missbrauchte über mehrere Jahre Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren, darunter auch seinen eigenen Sohn. 2023 wurde er vom Amtsgericht Olten-Gösgen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Die Übergriffe

Zu seinen Opfern gehörte unter anderem ein achtjähriges Mädchen, dass er ab 2016 regelmässig missbrauchte. Die Mutter des Mädchens war eine langjährige Freundin des Mannes, sie ging bei ihm ein und aus, wie die «Solothurner Zeitung» berichtet.

Auch seinen eigenen Sohn brachte er dazu, ihn anzufassen. Zudem nötigte er beide Kinder gleichzeitig zu sexuellen Handlungen. Dabei wendete er keine physische Gewalt an: Er nutzte seine Rolle als Vertrauensperson aus und übte Druck aus, niemandem etwas zu erzählen.

Im März 2021 stiess die Mutter des gemeinsamen Sohnes, die auch die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten war, auf umfangreiches Bild- und Videomaterial auf dessen Handy. Darauf war unter anderem auch ein Vergewaltigungsversuch bei dem damals 11-jährigen Mädchens zu sehen. Insgesamt 1988 Bilder und 386 Videos mit kinderpornografischem Inhalt wurden bei ihm gefunden.

Die Therapie 

Bei der Verhandlung vor Obergericht wurde der Fokus auf die Resozialisierung gelegt. Die Therapeutin des Mannes und die psychiatrische Gutachterin wurden befragt. Laut ihnen zeige der Beschuldigte bei seiner Therapie Fortschritte. Ohne Therapie hätte der Mann ein recht grosses Rückfallrisiko, mit Therapie ein geringes.

Die jetzige Therapie könne im Gefängnis nicht fortgesetzt werden. Ein Therapeutenwechsel könne den Fortschritt gefährden.

Das Urteil

Der Verteidiger bezeichnete das Tatverschulden des Beschuldigten als «leicht». Er habe «geringen verbrecherischen Willen» gehabt. Vier Jahre Gefängnis seien unverhältnismässig – er forderte maximal drei Jahre teilbedingt. Bei einer unbedingten Strafe solle man sie aufschieben zugunsten der Therapie.

Das Obergericht verurteilt den 55-Jährigen wegen Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Schändung und mehrfacher harter Pornografie. Die Freiheitsstrafe von vier Jahren wurde bestätigt, sie wird aber zugunsten der Therapie aufgeschoben.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

(avdl)

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veröffentlicht: 12. Juni 2024 12:40
aktualisiert: 12. Juni 2024 12:42
Quelle: 32Today

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