Mittelland
Solothurn / Grenchen

Grenchen: Rückfälliger Luxory-Mörder erneut verurteilt

Grenchen

Gefängnis, Verwahrung, Landesverweis: Rückfälliger Luxory-Mörder erneut verurteilt

· Online seit 19.05.2023, 09:08 Uhr
Vor rund zwölf Jahren wurde in Grenchen ein Türsteher des Luxory Clubs erstochen. Während der Weihnachtstage 2020 ging der Täter im Gefängnis mit einem Messer auf einen Mitinsassen los. Nun hat das Amtsgericht Solothurn-Lebern den Kosovaren erneut verurteilt.
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Während seines Gefängnisaufenthaltes in der Justizvollzugsanstalt Deitingen ist der heute 34-Jährige mit einem Messer auf einen Mitinsassen losgegangen. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat den Angeklagten nun wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung zu sechseinhalb Jahren Haft, anschliessender Verwahrung und einem Landesverweis von 13 Jahren verurteilt. Das schreibt die Solothurner Zeitung am Donnerstag.

Trotz Drogenabstinenz – weiterer Angriff im Gefängnis

An einem Mittag um die Weihnachtstage im Jahr 2020 war es dem Kosovaren im Gemeinschaftsraum des Gefängnisses in Deitingen zu laut. Dadurch hat er sich provoziert gefühlt und griff zuerst nach einem Tellerstapel, um damit gegen einen anderen vorzugehen. Weil eine Betreuerin dies verhindern konnte, griff er zum Brotmesser und richtete dieses klingenseitig gegen den Hals seines Mitinsassen. Aufgrund des Eingreifens zweier anderer Insassen konnte Schlimmeres verhindert werden. Es wurde niemand verletzt.

Gescheiterte Therapiemassnahmen

Die Staatsanwältin hatte aufgrund genügend Hinweise auf eine Tötungsabsicht insgesamt zwölf Jahre Freiheitsstrafe und 15 Jahre Landesverweis gefordert. Aufgrund der schweren dissoziativen und narzisstischen Persönlichkeitsstörung reduziert sich die Strafe um drei Jahre. Auch die Tatsache, dass es «nur» ein Tötungsversuch war, führt zu einer Strafreduktion von drei Jahren. Zusammen mit der Vorstrafe und der fehlenden Einsicht ergibt dies zum Schluss eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren.

Zusätzlich wurde eine Verwahrung ausgesprochen. Dafür seien alle Voraussetzungen gegeben. In erster Linie bezieht sich das Gericht auf das psychiatrische Gutachten, das die Therapie für den heute 34-jährigen Täter als erfolglos einstuft. Das Obergericht ist im Fall des Türsteher-Mordes Mitte Februar zum selben Schluss gekommen. Trotz seiner Erkrankung an Multipler Sklerose sei der Mann trotz Rollstuhl genug beweglich, um weiterhin als gefährlich eingestuft zu werden. Die Rückfallgefahr sei hoch, auch mit schweren Opferschäden.

(dwy)

veröffentlicht: 19. Mai 2023 09:08
aktualisiert: 19. Mai 2023 09:08
Quelle: 32Today

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