Mittelland
Solothurn / Grenchen

Schiessanlagen Aeschi und Niederönz: Lärm muss neu beurteilt werden

Never ending story

Schiessanlage Aeschi und Niederönz - zurück auf Feld 1

· Online seit 16.07.2024, 18:19 Uhr
Nach einem Rüffel des Bundesgerichts krebst das Solothurner Verwaltungsgericht zurück: Die Beschwerde der Schützen aus Aeschi wird gutgeheissen, die Verfügung über die Lärmsanierung wird vorerst aufgehoben und muss von den Behörden neu überprüft werden.
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Eigentlich gehts bei der ganzen Sache um Lärm, der bei zwei Schiessanlagen entsteht. Eine steht im Kanton Solothurn in Aeschi, die andere im Kanton Bern in Niederönz. Die beiden Anlagen liegen zwar nur 180 Meter auseinander, für die Lärmklagen sind aber unterschiedliche Behörden zuständig – was die Sache nicht einfacher macht.

Vor Bundesgericht gelandet ist die Angelegenheit am Ende nur, weil eine Behörde einen Verfahrensfehler gemacht hat und ein Dokument einem Kläger direkt statt dessen Anwalt geschickt hat. Soviel Juristerei für den Moment – nun zum eigentlichen Inhalt.

Am Anfang war die Lärmklage

Die Lärmklage kam von einem Anwohner aus Niederönz. Die Klage war berechtigt, wie die anschliessenden Lärmmessungen zeigten. Bei drei weiteren Liegenschaften in Aeschi wurde der Grenzwert ebenfalls überschritten. Die beiden Schützenvereine koordinierten in der Folge ihre Schiesstage, zudem baute Aeschi von sich aus acht Schiesstunnel zur Lärmreduktion.

Das Problem: Der Lärm war bei den Liegenschaften im Kanton Solothurn immer noch zu hoch. 
Das Solothurner Bau- und Justizdepartement (BJD) kam den Schützen bei den Lärmvorschriften etwas entgegen und verfügte 2021 eine Sanierung, die zum damaligen Zeitpunkt bereits grösstenteils umgesetzt war.

Trotzdem Beschwerde eingereicht

Die Schützen aus Aeschi waren mit der Verfügung nicht zufrieden und reichten beim Solothurner Verwaltungsgericht Beschwerde ein. Sie kritisierten, dass die Lärmemissionen der beiden Anlagen zusammengezählt werden, die Pflichten der Sanierungsmassnahmen dann aber den einzelnen Lärmverursacher treffe. Ausserdem sei die Gesamtschusszahl ungleich auf die beiden Anlagen verteilt (Aeschi jährlich 16’000 und Niederönz 24’500 Schuss).

Und vor allem gebe es bereits eine rechtskräftige Sanierungsverfügung aus dem Jahr 1997; es sei kein Grund ersichtlich, an ihr etwas zu ändern.

Einmal zum Bundesgericht und zurück

 Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichts und des Verwaltungsgerichts landet der Fall jetzt also wieder dort, wo er begonnen hat. Beim Bau- und Justizdepartement (BJD) des Kantons Solothurn. Dieses muss sich nun mit der Einsprache der Schützen aus Aeschi doch noch materiell befassen und die Sanierungsverfügung neu beurteilen. 

Fazit des Seilziehens: Es wurde vor allem Zeit verloren  – und Geld der Steuerzahlenden. Der Kanton Solothurn trägt die Kosten des Verwaltungsgerichts von 1500 Franken und muss die Kläger mit 4388.35 Franken (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) entschädigen. 

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veröffentlicht: 16. Juli 2024 18:19
aktualisiert: 16. Juli 2024 18:19
Quelle: 32Today

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