Das kantonale Schulführungsmodell regle die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der kantonalen und der kommunalen Aufsichtsbehörden und der Schulleitungen, schrieb der Regierungsrat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme.
Die Kompetenz zur Festlegung von Nutzung und Verbot von privaten Smartphones in der Schule liege beim Schulträger. Die Schulträger könnten die private Smartphone-Nutzung während des Unterrichts und den Pausen verbieten. Die Schulen seien auch zuständig für Kontrollen eines Verbots.
Es gibt laut Regierungsrat Schulen, die Schülerinnen und Schüler beim Ausarbeiten der Regelungen einbeziehen und somit eher gewährleisten können, dass die Schülerinnen und Schüler die Regelungen später auch einhalten. Es treffe zu, dass private Smartphones den Unterricht stören könnten.
Besser spielen und chillen
Viele Schulen nutzen diese Kompetenzen und erlassen Regelungen zur Nutzung von privaten Smartphones oder Smartwatches. In den meisten Schulen sei es so, dass Schülerinnen und Schüler ihre privaten Geräte zu Unterrichtsbeginn abgeben müssten.
Es gebe auch Schulen, in denen die Geräte weder sicht- noch hörbar sein dürften. An anderen Schulen sei die Nutzung der Handys in den Pausen nicht erlaubt. «Die Schülerinnen und Schüler nutzen dann die Pausenzeit vermehrt für Spiele, Gespräche oder Chillen», schrieb der Regierungsrat.
SVP-Kantonsrat Beat Künzli forderte in einem Auftrag, dass das Tragen von «Natels, Smartwatches und Ähnlichem» den Schülerinnen und Schülern auf Primarstufe während des Aufenthalts in der Schule kantonsweit unterbunden wird. Der Regierungsrat solle eine gesetzliche Regelung dazu ausarbeiten.
(sda)
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