In die Kontrolle involviert waren nebst der Kantons- und der Stadtpolizei Solothurn die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn sowie das Amt für Wirtschaft und Arbeit und das Migrationsamt, wie die Kantonspolizei Solothurn mitteilt. Sowohl bei der ersten Kontrolle im November wie auch bei der Nachkontrolle wurden Widerhandlungen gegen das Arbeits- und Ausländergesetz festgestellt.
Nageldesigner ohne Arbeitsbewilligungen
Bei der ersten Kontrolle vom 21. November wurden fünf Vietnamesen im Alter zwischen 21 und 31 Jahren erwischt, die als Nageldesigner gearbeitet haben, ohne im Besitz einer gültigen Arbeitsbewilligung zu sein.
Den Betreiber kümmerte das offenbar wenig, denn bei der Nachkontrolle vom 5. Dezember trafen die Behörden vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 24 und 53 Jahren an. Diese ursprünglich ebenfalls aus Vietnam stammenden Personen sind schwedische Staatsangehörige und haben die zur Erwerbstätigkeit notwendige Meldung zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht vorweisen können.
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Die Polizei wird bei der Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn Strafanzeigen gegen die fehlbaren Personen einreichen. Ebenfalls zur Anzeige gebracht wird der 40-jährige Betreiber des Nagelstudios, ein Schweizer mit vietnamesischer Abstammung.
(pd/ckp)