Kürzlich hat der Gemeindepräsident von Hägendorf, Andreas Heller, in der Facebook-Gruppe «Du besch vo Hägedorf wenn» folgenden Beitrag geteilt:
Wie er gegenüber dem Oltner Tagblatt schildert, mussten insgesamt 42 Wahlplakate entfernt werden, da sie widerrechtlich angebracht wurden.
Probleme mit der Plakatierung habe es schon immer gegeben. Doch bis vor Kurzem galten in Hägendorf einfach die Plakatierungsregeln des Kantons. Doch seit Januar 2021 hat die Gemeinde ein eigenes Polizeireglement, in dem auch das Reklamewesen genau festgehalten ist. Grundsätzlich ist der Gemeinderat für die Bewilligung von Wahl- und Abstimmungsplakaten zuständig.
«Jetzt haben wir Regeln»
Im Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 21. Februar 2022 ist genau deklariert, an welchen Orten in Hägendorf Plakate aufgehängt werden dürfen. Erlaubt sind sie an den jeweiligen Ortseingängen auf bestimmten Abschnitten. Zusätzlich braucht es die Einwilligung der Grundeigentümerschaft.
Heller ist sich bewusst, dass es nun die ersten Wahlen unter dem neuen Regime sind, doch: «Jetzt haben wir Regeln». Und Regeln, die nicht umgesetzt werden würden, seien nicht viel wert. Es dürften keine Nachteile für jene entstehen, die sich daran halten, sagt er.
Wer trägt die Kosten?
Fünf Parteien seien es, die ihre Plakate widerrechtlich aufgehängt hätten. Die Plakate an den unerlaubten Standorten wurden durch den Werkhof entfernt. Das bedeutet nicht nur einen Mehraufwand für die Mitarbeitenden, sondern bringt auch zusätzliche Kosten. Diese sollen den Parteien in Rechnung gestellt werden. Im Fall von Hägendorf geht es um eineinhalb Stunden Arbeit und 150 Franken Kosten – Zeit und Geld, die besser investiert werden könnten.
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