Die Feiertage sind vorbei und der treue Begleiter in der Stube verliert langsam aber sicher seine Nadeln. Doch wohin mit dem ausgedienten Weihnachtsbaum?
Grünabfuhr, Kehricht oder Verwendung im Garten
Klingt auf den ersten Blick logisch: Der Tannenbaum aus der Stube gehört, auch wenn er seine Nadeln verliert, in die Grün- oder in die Kehrichtabfuhr. Doch auch hier gibt es ein paar Dinge zu beachten. Der Baum muss nämlich vollständig vom Weihnachtsschmuck befreit werden. Ein Grossteil des Schmuckes wird aus Kunststoff oder Aluminium hergestellt. Und auch die Dekorationssprays enthalten Binde- und Lösungsmittel. Bei einem Umwandlungsprozess wie bei einer Verbrennung oder einer Kompostierung können Schadstoffe in den Boden oder in die Luft gelangen.
Wer im Garten einen Komposthaufen hat, kann den Baum auch zerkleinern und auf den Haufen schmeissen. Es gibt aber auch noch andere Möglichkeiten, die Äste des eigenen Christbaums zu verwerten. So können sie zum Beispiel dazu verwendet werden, Blumenbeete abzudecken. Die Äste können auch als Kletterhilfen für Pflanzen dienen. Auch hier ist wichtig, den Schmuck gänzlich von den Ästen zu entfernen, da die Schadstoffe sonst in den Boden oder in den Kompost gelangen könnten.
Verbrennen verboten!
In einigen Gemeinden werden jedes Jahr zu Jahresbeginn gesellige Weihnachtsbaumverbrennen veranstaltet. Das Verbrennen von Abfall ist aber per Bundesgesetz landesweit verboten. Da die Bäume meistens bei der Verbrennung noch nicht ganz abgedorrt sind, entsteht viel Rauch und Schadstoffe werden durch das Feuer freigesetzt. Ein grosses Feuer kann die Feinstaubbelastung in der Luft zudem wesentlich erhöhen.
Bis vor zwei Jahren fand auch im solothurnischen Kienberg ein solches Weihnachtsbaumverbrennen statt. Es wurde jährlich vom Feuerwehrverein durchgeführt. Als der Verein durch die «Solothurner Zeitung» auf das Verbot aufmerksam wurde, musste er den traditionellen Anlass ändern. Seither gibt es statt einem Christbaum-Feuer ein normales Feuer aus Holzscheiten.
Im eigenen Zuhause dürfen Äste von Weihnachtsbäumen nur unter folgenden Bedingungen verbrannt werden: Das Holz muss naturbelassen sein und ein Jahr lang trocknen.
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