Schweiz

49-Jähriger wird wegen Mordes an seiner Frau zu 14 Jahren Haft verurteilt

Prozess zum Femizid von Schafisheim

49-Jähriger wird wegen Mordes an seiner Frau zu 14 Jahren Haft verurteilt

24.05.2024, 19:14 Uhr
· Online seit 24.05.2024, 16:08 Uhr
Ein 49-Jähriger ist am Donnerstag und Freitag vor dem Bezirksgericht Lenzburg gestanden, weil er seine Frau 2021 in Schafisheim ermordet haben soll. Vor Gericht bestritt er die meisten Vorwürfe. Das Gericht verurteilt den Mann zu 14 Jahren Haft.
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L. K.* hatte seine Familie über Jahre tyrannisiert, wie der emotionale Prozess aufzeigte. Der Mann war dem wahnhaften Glauben verfallen, seine Frau betrüge ihn, weshalb er sie zeitweise rund um die Uhr überwachte und kontrollierte. Das Ganze gipfelte schliesslich im Femizid an seiner Ehefrau im März 2021, als er sich mit ihr im Schlafzimmer einschloss und sie erwürgt haben soll. Die Kinder waren zum Tatzeitpunkt ebenfalls im Haus und wählten den Notruf.

Quelle: TeleM1 / Archivbeitrag 19. Mai 2021

Für Staatsanwalt Daniel von Däniken ist der Fall klar: K. litt an krankhafter Eifersucht. Einen Beweis für Untreue hatte er jedoch nie gefunden. Von Däniken spricht von einem Stalking-Verhalten. «Er merkte irgendwann, dass sich seine Frau von ihm trennen wollte, deshalb brachte er sie um», sagt er zu Tele M1.

Quelle: Tele M1 / Daniel Arnold / CH Media Video Unit / Linus Bauer

Bei der Tat sei er besonders skrupellos vorgegangen, weshalb die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten unter anderem Mord und mehrfache Drohung vorwirft. Über Monate hinweg hatte er seine Frau verfolgt oder sie überwachen lassen, selbst von seinem jüngsten Sohn und einem Privatdetektiv. Seine Kinder hat er über Jahre bedroht, geschlagen und beschimpft, wie es in der Anklageschrift heisst.

Angeklagter gab sich vor Gericht als fürsorglichen Familienvater

Am ersten Prozesstag zeigte er sich allerdings als umsorgenden Familienvater, der seine Kinder nicht geschlagen und regelmässig nieder gemacht haben soll, wie ihm vorgeworfen wurde. Seine Kinder sind da allerdings anderer Ansicht. Ihr Anwalt fordert ein fünfjähriges Kontaktverbot, mit dem Vater wollen sie nicht mehr sprechen. Ausserdem wollen sie den Familiennamen des Vaters ablegen und jenen der Mutter übernehmen. Die Kinder wollten ursprünglich am Prozess teilnehmen, waren jedoch psychisch nicht in der Lage dazu. Stattdessen wurde ein Brief im Gerichtssaal vorgelesen. In dem schildern sie ihre Trauer. Über ihren Vater schrieben die Kinder: «In unseren Augen bist du kein Vater, sondern ein kaltblütiger Mörder.»

Das fordern Anklage und Verteidigung

Mittlerweile ist L.K. in Therapie. Ein Psychiater diagnostizierte bei ihm eine psychische Störung mit wahnhafter Eifersucht und Depression. Seine Schuldfähigkeit ist deshalb leicht bis mittelgradig vermindert. Normalerweise droht bei einem Mord eine lebenslängliche Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft fordert deshalb eine 16-jährige Freiheitsstrafe mit ambulanter psychiatrischer Therapie, eine Geldstrafe und eine Busse.

Der Opferanwalt fordert gleichzeitig für die Kinder eine Genugtuung von je 100'000 Franken. Gemäss Staatsanwalt von Däniken findet der Unterschied zwischen Mord oder Totschlag im Innern des Täters statt. Sein Verteidiger fordert eine Verurteilung wegen Totschlags. L.K. soll mit maximal fünf Jahren bestraft werden. Auch er fordert eine ambulante Therapie, zudem will er, dass auf das Kontaktverbot zu den Kindern verzichtet wird.

Urteil

Am Freitag wurde das Urteil verkündet. Das Gericht verurteilt den Mann wegen Mordes an seiner Frau zu 14 Jahren Gefängnis. Das Gericht ordnet zudem eine ambulante therapeutische Massnahme an, welche die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger beantragt hatte. Dazu erhalten die Kinder eine Genugtuung von jeweils 75'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verteidiger André Kuhn sagt gegenüber Tele M1: «Es ist eine Verurteilung in Sinne von Mord und damit verbunden gibt es eine hohe Strafe. Damit kann der Beschuldigte natürlich nicht zufrieden sein. Daher warten wir die schriftliche Urteilsbegründung ab und analysieren diese. Anschliessend wird der Beschuldigte entscheiden, ob wir das Urteil so akzeptieren oder nicht.» Die Staatsanwaltschaft hält die Strafe für angemessen und wohldurchdacht, wie Sprecher Adrian Schuler erklärt. «Der Mordtatbestand wurde gemäss Gericht hier erfüllt. Das bedeutet es war keine Affekthandlung», sagt er weiter.

*Name der Redaktion bekannt

veröffentlicht: 24. Mai 2024 16:08
aktualisiert: 24. Mai 2024 19:14
Quelle: ArgoviaToday

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