Das Gesetz soll die Bedingungen in zentralen Punkten verbessern und vereinheitlichen, wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte. Dazu gehört, dass Pflegende prinzipiell Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus erhalten sollen.
Auch schlägt der Bundesrat vor, die wöchentliche Höchstarbeitszeit von heute 50 auf neu 45 Stunden zu senken. Die Normalarbeitszeit soll künftig zwischen 38 und 42 Stunden pro Woche betragen. Damit will der Bundesrat die Gesundheit der Pflegenden schützen.
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Insgesamt zielt die Landesregierung mit dem Gesetz darauf ab, dass Pflegefachleute länger im Beruf bleiben. Der Entwurf des Erlasses, der weitere Massnahmen umfasst, geht bis Ende August in eine Vernehmlassung.
(joe)