Nachbarn hatten vergangene Woche beobachtet, wie der 55-jährige Grossrat Patrick Frei an seinem Wohnort in Untersiggenthal festgenommen worden war. Dabei seien auch Waffen beschlagnahmt worden. Nun zeigen Recherchen von Tele M1, dass der Waffenbesitz nicht der Grund war, warum der Hobbyschütze in U-Haft sitzt. Grund soll der Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen sein.
Noch am Freitag wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht dazu äussern. Am späten Sonntagabend bestätigte Daniel von Däniken, stellvertretender Leiter der Oberstaatsanwaltschaft, aber gegenüber der Aargauer Zeitung: «Die Staatsanwaltschaft Baden hat ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten Patrick Frei wegen sexuellen Handlungen mit Kindern eröffnet.»
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohen, sollte sich dieser Tatbestand erhärten, sagt der Aarauer Rechtsanwalt Dominik Brändli. Je nachdem, wie schwer die Vorwürfe sind: «Eine Rolle spielt, wie alt das Opfer ist oder um welche sexuellen Handlungen es sich handelte. Auch die Häufigkeit der sexuellen Handlungen wären entscheidend.»
Rücktritt aus dem Grossen Rat
Als Grossrat war Frei vergangene Woche zurückgetreten, für die SVP sass er zwei Jahre lang im Aargauer Kantonsparlament. Vor wenigen Tagen hatte dann das Zwangsmassnahmengericht drei Monate U-Haft bewilligt.
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Die Dauer der U-Haft sage jedoch nichts darüber aus, wie gravierend etwaige Vergehen sein könnten, sagt Strafrechtsexperte Brändli: «In diesem Fall ist davon auszugehen, dass es parteiöffentliche Befragungen braucht, dass man Handys und Computer auswerten muss. Das kann schnell ein paar Wochen oder sogar Monate dauern. Dies sagt aber nichts über die Schwere des effektiven Tatgeschehens aus.»
SVP will sich weiterhin nicht äussern
Patrick Freis Partei, die SVP, will sich weiterhin nicht zum Fall äussern. Dies, weil die Vorwürfe nichts mit seinem politischen Amt zu tun hätten. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
(red)