Schweiz

Wird die Justizvollzugsanstalt abgezockt? Gemäss Finanzkontrolle zahlt sie zu viel für Medikamente

Lenzburg

Wird die Justizvollzugsanstalt abgezockt? Gemäss Finanzkontrolle zahlt sie zu viel für Medikamente

12.04.2023, 13:30 Uhr
· Online seit 12.04.2023, 12:19 Uhr
Die Justizvollzugsanstalt Lenzburg AG (JVA) hat gemäss der kantonalen Finanzkontrolle in den vergangenen zwei Jahren zu viel für die Medikamente der Gefangenen bezahlt. Die Kosten betrugen 640'000 Franken - der mit dem Anbieter vereinbarte Rabatt von 75 Prozent wurde nicht gewährt.
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Das kantonale Amt für Justizvollzug prüfe die bisherigen Abrechnungen des Lieferanten bezüglich unterbliebener Rabattgewährung und werde zu viel bezahlte Beträge ab Vertragsbeginn 1. Januar 2021 bis Ende dieses Jahres zurückfordern, heisst es im Jahresbericht der Finanzkontrolle.

Für Medikamentenlieferungen wurde im Jahr 2020 nach den GATT/WTO-Vorschriften eine Ausschreibung im offenen Verfahren vorgenommen, wie es im Bericht der Finanzkontrolle heisst. Seither würden die Medikamente fast ausschliesslich vom entsprechenden Anbieter bezogen.

Aus Sicht der Finanzkontrolle könnte der gesamte Prozess der Medikamentenversorgung «erheblich verbessert werden». Als Lösung schlägt die Finanzkontrolle vor, dass die Abrechnung der verordneten Medikamente direkt von der Apotheke mit der Krankenkasse der Häftlinge erfolgt, ohne dass der Kanton die verordneten Medikamente vorfinanziert.

So könnte der Rückerstattungsprozess laut Finanzkontrolle erheblich vereinfacht und unvollständige Rückerstattungen vermieden werden.

Medizinische Leistungen ausgelagert

Genauer unter die Lupe genommen werden sollten auch die für Telemedizin abgerechneten Leistungen. Die Anzahl der telefonischen Konsultationen ausserhalb der Geschäftszeiten sei von der JVA Lenzburg nicht kontrolliert worden. Das werde, soweit möglich, nachgeholt und allfällig zu viel abgerechnete Pauschalbeträge der letzten zwei Jahre würden zurückgefordert, schrieb die Finanzkontrolle.

Des Weiteren empfahl die Finanzkontrolle eine grundsätzliche Kosten-Nutzen-Analyse der ausgelagerten medizinischen Leistungen.

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(sda)

veröffentlicht: 12. April 2023 12:19
aktualisiert: 12. April 2023 13:30
Quelle: ArgoviaToday

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