Der Rechtsstreit rund um die Sanierung der Grenchenbergstrasse geht in die nächste Runde. Die Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra zieht ihre Beschwerde weiter vor das Bundesgericht. Die Bürgergemeinde Grenchen sei am Dienstagmorgen vom Bundesgericht darüber informiert worden, wie das Grenchner Tagblatt berichtet.
Stützmauern können noch immer nicht saniert werden
Damit ist die Sanierung der Stützmauern weiterhin blockiert. Die Bürgergemeinde muss diese sanieren. Schon zwei Mal musste die Strasse gesperrt werden, weil an gewissen Stellen die Mauer instabil wurde und Teile der Strasse einbrachen.
Quelle: Tele M1 (Beitrag vom 30. Juli 2022)
Die Grenchner Bürgergemeinde will als Besitzerin der Strasse an sieben Stellen die Stützmauern erneuern. Die Strasse soll wieder sicher und fit werden. Schon kurz nach dem Einreichen des Baugesuches im Jahr 2021 hat sich Widerstand formiert. Diverse Organisationen erhoben damals Einsprache - übrig ist jetzt nur noch Helvetia Nostra.
Bettlachrank ist ein Zankapfel
Helvetia Nostra erhob beim Kanton Beschwerde gegen die Baubewilligung, weil zwei Stellen beim Bettlachrank in der Wasserschutzzone S1 liegen. Da dürfe nichts gebaut werden, im Grunde sei sogar die Strasse als solche illegal. Das Verwaltungsgericht kam aber zum Schluss, dass die Schutzzone S1 nur auf dem Niveau des Bahntunnels durch den Grenchenberg gilt, 470 Meter senkrecht unterhalb der Strasse. Das hatte auch der Regierungsrat im Jahr 2008 so beschlossen. Somit wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde als unbegründet ab.
Die Grenchner Bürgergemeinde muss dem Bundesgericht nun Unterlagen zustellen, ebenso das Solothurner Verwaltungsgericht. Es geht zum einen an die Sache an sich, zum anderen darum, ob die Beschwerde aufschiebende Wirkung erhält oder nicht.
Sicher ist nur: Bis die Gasthöfe auf dem Grenchenberg wieder eine sichere Strassenverbindung haben, ist weiterhin Geduld gefragt.
(SZ/ckp)
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