Mittelland
Kanton Solothurn

So ermittelt die Solothurner Kantonspolizei bei Sexualdelikten

Spezieller Einblick

So ermittelt die Solothurner Kantonspolizei bei Sexualdelikten

· Online seit 18.06.2024, 18:58 Uhr
Ab Juli gilt in der Schweiz die sogenannte «Nein-heisst-Nein» Regel bei Sexualstraftaten. Die Ermittlungsbehörden sind dadurch gefordert. Die Solothurner Kantonspolizei ermöglicht einen Einblick in ihre Arbeit bei der Opferermittlung.
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Das neue Sexualstrafrecht mit der neuen Definition der Vergewaltigung tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft. Gemäss aktuellem Recht liegt eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung erst dann vor, wenn das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt wird, das heisst, wenn der Täter es bedroht oder Gewalt ausübt. Künftig ist diese Voraussetzung nicht mehr notwendig.

Die Solothurner Kantonspolizei gibt im Videobeitrag von Tele M1 (oben) einen Einblick in ihr Ermittlungs-Modell bei Sexualdelikten und erklärt was das neue Strafrecht für die Polizeiarbeit bedeutet.

Nein heisst Nein

Ab 1. Juli 2024 gilt: Eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung liegt neu bereits dann vor, wenn das Opfer dem Täter durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und dieser sich vorsätzlich über den geäusserten Willen des Opfers hinwegsetzt. Damit wird die sogenannte Ablehnungslösung («Nein-heisst-Nein»-Lösung) umgesetzt. Als Zeichen der Ablehnung wird neben Worten oder Gesten auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, gewertet. Erstarrt das Opfer vor Furcht und kann es sich deshalb nicht ablehnend äussern oder zur Wehr setzen, wird der Täter in Zukunft ebenfalls wegen Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff und sexueller Nötigung bestraft, wenn er diesen Schockzustand erkannt hat.

Überdies umfasst der Tatbestand der Vergewaltigung künftig nicht mehr nur den Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, und damit deutlich mehr sexuelle Handlungen als heute. Der Tatbestand der Vergewaltigung wird schliesslich neu geschlechtsneutral formuliert, so dass künftig Personen jeglichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung sein können.

Im neuen Sexualstrafrecht soll auch das sogenannte Stealthing bestraft werden. Stealthing liegt vor, wenn die sexuelle Handlung zwar einvernehmlich ist, eine Person aber heimlich und ohne vorgängiges Einverständnis der anderen Person das Kondom abstreift oder von Anfang an keines benutzt.

Rückfälle verhindern - Opfer schützen

Opfer müssen durch das Sexualstrafrecht geschützt, Täterinnen und Täter angemessen bestraft werden können. Der Prävention kommt dabei eine grosse Bedeutung zu. Bereits heute ist es den zuständigen Behörden bei gewissen Delikten deshalb möglich, die Täterin oder den Täter zum Besuch von Lernprogrammen zu verpflichten. Dieses Präventionselement wird im neuen Sexualstrafrecht erweitert: Neu kann auch eine der sexuellen Belästigung beschuldigte Person zum Besuch eines Lernprogramms verpflichtet werden.

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(pd/dl)

veröffentlicht: 18. Juni 2024 18:58
aktualisiert: 18. Juni 2024 18:58
Quelle: 32Today

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