Mittelland
Olten / Zofingen

Eine lahme Kuh in den Schlachthof Oensingen gebracht – wegen Tierquälerei verurteilt

Oensingen

Lahme Kuh in den Schlachthof gebracht – wegen Tierquälerei verurteilt

17.09.2024, 06:57 Uhr
· Online seit 17.09.2024, 04:30 Uhr
Ein Bauer aus dem Gäu hat letzten Herbst eine stark vernachlässigte Kuh in den Schlachthof in Oensingen bringen lassen. Deswegen und wegen des unnötig langen Transportwegs wurde er nun wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt.
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Eine Kuh trat im November 2023 ihre letzte Fahrt von ihrem Bauernhof im Gäu zum Bell-Schlachthof in Oensingen an. Bei der Ankunft gab sie ein trauriges Bild ab. Sie wies «eine offensichtliche und sehr ausgeprägte Lahmheit und einen gekrümmten Rücken auf», steht in einem rechtskräftigen Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft.

Kuh litt unter massiven Schmerzen

Zudem litt die Kuh an beiden Hinterbeinen an Ballenfäule, einer bakteriellen Infektion der Klauenhaut. An einem Bein war die Lederhaut bei der Klauenspitze «grossflächig abgestorben» und der Klauenschuh «grossflächig perforiert».

Zusammen mit weiteren Erkrankungen habe die Kuh im Ergebnis «über längere Zeit an massiven Schmerzen gelitten», was der beschuldigte Landwirt hätte erkennen und von einem Tierarzt behandeln lassen müssen. Er liess das Tier zwar von einem Klauenpfleger behandeln, aber das reichte nicht aus. Die richtige Behandlung hätte erst mit einem Ausschalten der Schmerzen, also einer Narkose, gemacht werden können.

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Unnötiger Umweg im Tiertransport

Für den Weg in den Schlachthof musste die Kuh zudem einen normalen Schlachttiertransport besteigen. Dieser fuhr aber nicht direkt nach Oensingen zu Bell, was rund 15 Minuten gedauert hätte, sondern holte unterwegs weitere Tiere ab, wodurch die Reise etwa zwei Stunden dauerte.

Der Beschuldigte hätte wissen müssen, dass sich der Zustand lahmer Tiere beim Transport schnell verschlechtern kann. Das Tier hätte auf direktem Weg in den Schlachthof gebracht werden müssen, so der Strafbefehl. So erlitt es nochmals unnötige Schmerzen.

Das Urteil besteht aus einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen – diese muss der Landwirt erst zahlen, wenn er rückfällig werden sollte. Zu bezahlen hat er Verfahrenskosten von 400 Franken.

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veröffentlicht: 17. September 2024 04:30
aktualisiert: 17. September 2024 06:57
Quelle: 32Today

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