Worum es beim Streit Mitte Juni 2024 in einer Solothurner Agglomerationsgemeinde ging, ist dem rechtskräftigen Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft nicht zu entnehmen. Sicher aber ist, dass es sehr unfreundlich zu und her ging. Es fiel der Ausdruck «A****loch», weshalb der angeklagte 68-jährige Schweizer wegen Beschimpfung verurteilt worden ist.
Waffe und Munition geholt
Schwerer wiegt der andere Strafbestand: Drohung. Nach dem heftigen Streit ging der Mann nämlich in seine Wohnung und holte dort sein altes Sturmgewehr 57 samt Magazin. Dann hielt er den Gewehrlauf etwa 20 bis 30 Zentimeter aus dem Fenster und richtete seine Waffe auf seinen Widersacher. Dieser befand sich etwa 20 Meter vom Haus entfernt.
Das Sturmgewehr war nicht geladen, das konnte der andere Mann aber nicht wissen. Er sei in Angst und Schrecken versetzt worden, steht im Strafbefehl.
Bedingte Geldstrafe
Der 68-Jährige wird nun zu einer Geldstrafe von 4800 Franken verurteilt, die bedingt ausgesprochen wird. Er muss also nur bezahlen, wenn er innert zwei Jahren rückfällig werden sollte. Fällig werden jedoch Verfahrenskosten von 500 Franken.
Nach der Episode im Juni wurden das Sturmgewehr und 21 Patronen polizeilich eingezogen. Ob der Mann Waffe und Munition zurückerhält, entscheide die Kantonspolizei Solothurn, steht im Strafbefehl der Staatsanwaltschaft.