Der damals 46-jährige Mann aus dem Solothurner Thal sollte im Herbst 2023 im Geschäft im Bahnhof Solothurn die Geschäftsleiterin vertreten, die an jenem Tag abwesend war. Doch er hatte anderes im Sinn, wie einem rechtskräftigen Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist.
Um seiner Arbeit nachgehen zu können, hinterlegte die Geschäftsführerin die Schlüssel zum Büro, wo das Bargeld in einem Tresor deponiert war. Auch dessen Code wurde dem zugänglich gemacht - er musste ja als Aushilfe der Geschäftsleiterin deren Tätigkeiten übernehmen.
Den Tresor komplett geleert
Irgendwann an jenem Tag im letzten November - wann genau ist nicht mehr zu rekonstruieren - begab sich der Mann zum Tresor und steckte das ganze Geld ein: Kassenstock, Bargeldreserve und Tageseinnahmen. Insgesamt lagen dort über 6000 Franken. Er liess alles mitlaufen, auch das Münz.
Die Arbeitgeberin, eine Kette aus dem Foodbereich, zeigte ihn an. Was der Mann mit dem Geld vorhatte, weshalb er so offensichtlich handelte (der Verdacht dürfte schnell auf ihn gefallen sein) und wann er überführt wurde, geht aus dem Strafbefehl nicht hervor.
Die Geldstrafe wird bedingt ausgesprochen
Strafrechtlich gilt das Delikt als Veruntreuung. Der Mann wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt, insgesamt 5400 Franken. Die muss er aber nicht bezahlen, falls er sich in den zwei nächsten Jahren nichts zuschulden kommen lässt.
Zahlen muss er 530 Franken Verfahrenskosten. Weil der Strafbefehl nicht angefochten wurde, ist er rechtskräftig. Natürlich muss der Mann auch das Geld zurückgeben, das er veruntreut hat - und Einsätze als Aushilfs-Geschäftsführer dürfte er im Betrieb am Solothurner Bahnhof sein Leben lang nicht mehr kriegen.
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