Nicht immer ist ein Geschenk ein Anlass zur Freude - manchmal sollte man sich hüten davor, es anzunehmen. So passiert ist das einem 60-jährigen Schweizer aus Grenchen, wie aus einem Strafbefehl der Solothurner Staatsanwaltschaft hervorgeht.
Was ist passiert? Im Juni 2023 erhielt der Mann von einem Bekannten ein schnelles E-Bike der Marke «Stromer ST2» geschenkt, in der Juristensprache ein «Leichtmotorfahrrad». Der Neupreis eines solchen schnellen Bikes beträgt rund 6000 Franken. Nach dem Motto: «Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul» nahm der Mann das rasante Velo an. Das hätte er besser bleiben lassen.
Ein «vergiftetes» Geschenk
Denn als er im April 2024 in Grenchen ein Sportgeschäft aufsuchte, kamen den Angestellten viele Dinge verdächtig vor. Am E-Bike war noch ein Schloss befestigt, es gab keinen Fahrzeugausweis, kein Passwort, keine Quittung und keinen Schlüssel. Offensichtlich war es gestohlen worden.
Der Beschuldigte «hätte misstrauisch werden müssen und das Ganze hätte ihm verdächtig vorkommen müssen», steht im Strafbefehl. Denn nur sehr selten im Leben erhält man etwas im Neuwert von 6000 Franken einfach geschenkt. Der Mann hätte wissen oder ahnen müssen, dass etwas faul ist. Ob er bewusst oder aus Unvorsichtigkeit das «vergiftete» Geschenk annahm, geht aus den Unterlagen der Solothurner Staatsanwaltschaft nicht hervor.
«Stromer» war 2021 gestohlen worden
Es stellte sich nämlich heraus, dass der «Stromer» im Juli 2021 im Kanton Bern gestohlen worden war. Der Mann, der das Velo weitergab und «verschenkte», hat im Kanton Bern ebenfalls ein Verfahren am Hals.
Juristisch gilt das Annehmen oder Weitergeben von Diebesgut als Hehlerei - und das ist strafbar. Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen oder knapp 5000 Franken verurteilt. Er muss die Strafe nur bezahlen, wenn er in den nächsten zwei Jahren rückfällig wird.
Zudem muss er 400 Franken Verfahrenskosten zahlen - und sich ein neues Fortbewegungsmittel organisieren, diesmal gegen Bezahlung. Weil gegen den Strafbefehl keine Einsprache eingereicht wurde, ist er rechtskräftig.
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