Mittelland

Solothurn: Warum nur Hundesteuern und keine Katzensteuern?

Kostspielige Tiere

Warum muss man Steuern für Hunde bezahlen, für Katzen aber nicht?

· Online seit 27.06.2024, 04:45 Uhr
Hundehalterinnen und Hundehalter wissen: Das Leben mit dem besten vierbeinigen Freund kann schnell teuer werden. Nebst Futter- und Tierarztkosten muss man auch Steuern bezahlen. Warum eigentlich nur für den Hund und nicht auch für andere Haustiere?
Anzeige

Wer ein Haustier besitzt, merkt schnell: Finanziell muss man gut gerüstet sein, um die Auslagen tragen zu können. Nebst normalen Kosten wie Tierarzt, Futter und Spielzeug kommt bei Hunden aber noch eine Steuer dazu. Dieses Thema sorgte in den letzten Wochen bereits für Schlagzeilen, weil die Rechtsgrundlage für diese Steuer im Kanton Solothurn sehr wacklig ist.

Warum aber bezahlt man diese Abgabe nur für Hunde und nicht auch für andere Tiere? Der Geschäftsführer des Verbands der Solothurner Einwohnergemeinden, Thomas Blum, kennt die Antwort.

Was wird mit der Hundesteuer bezahlt?

Die Hundesteuer beträgt, je nach Gemeinde, zwischen 40 und 200 Franken pro Hund. «Ein Teil dieses Geldes wird für die Hundekotbeutel und das Leeren der Robidogs gebraucht», erklärt Blum. Das Auflesen und fachgerechte Entsorgen des Hundekots sind im Kanton Solothurn für Hundehalterinnen und Hundehalter Pflicht.

Wer den Kot nicht beseitigt und dabei erwischt wird, kann eine Busse von 80 Franken erhalten. Auch die Administration der Datenbank bedeute einen gewissen Aufwand, der mit der Hundesteuer finanziert werde.

Weshalb bezahlt man nicht in jeder Gemeinde gleich viel?

Die Unterschiede können gross sein. Laut Thomas Blum handhaben alle Gemeinden die Aufgaben rund um die Leerung der Robidogs und Nachfüllen der Hundekotbeutel anders. «Manche Gemeinden setzen für diese Aufgaben freie Mitarbeitende ein, die etwas kostengünstiger sind. Andere haben professionelle Werkhofstrukturen und das bedeutet höhere Kosten».

Scan den QR-Code

Du willst keine News mehr verpassen? Hol dir die Today-App.

Wieso nur Hundesteuern und keine Katzensteuern? 

Wieso ist man aber verpflichtet, Hundekot aufzulesen und dafür auch noch zu bezahlen, während die Katzen des Nachbars ihr Geschäft irgendwo hinterlassen? Blum ist selbst Gemeindepräsident (in Fulenbach) und weiss daher: «Diese Frage kommt fast an jeder Gemeindeversammlung auf». Es gebe aber schlicht und einfach keine gesetzliche Grundlage für eine Katzensteuer, wie es sie für die Hundesteuer gibt.

Eine Gemeinde könnte eine zusätzliche Steuer für den Stubentiger zwar theoretisch einführen, dafür müsste aber ein neues Reglement erstellt werden. Damit würde die Hundesteuer nicht abgeschafft oder ersetzt, sondern es käme einfach eine zusätzliche Steuer hinzu – und der Widerstand der Katzenfreundinnen und -freunde wäre programmiert. Sie brauchen schliesslich auch keine Robidog-Infrastruktur.

Hundebesitzer: Pech gehabt

Wer einen Hund besitzt, hat also das Pech, dass es die Hundesteuer schon lange gibt und in den Gemeinde-Reglementen verankert ist. Bei Katzen ist das nicht der Fall, und daran dürfte sich bei der Abneigung vieler Leute gegen neue Steuern so schnell auch nichts ändern. Auch wenn im Aargauer Kantonsparlament diesen Frühling ein Vorstoss eingereicht wurde, eine solche Steuer einzuführen.

veröffentlicht: 27. Juni 2024 04:45
aktualisiert: 27. Juni 2024 04:45
Quelle: 32Today

Anzeige
Anzeige
32today@chmedia.ch